Malta, Zypern, die Schweiz, Österreich oder ein ganz anderes Land: Wer sich die Impressen deutscher Escort Agenturen etwas genauer ansieht, stellt schnell fest, dass längst nicht jede Escort Agentur, die überwiegend deutsche Escort Ladies an deutsche Kunden vermittelt, auch ihren Unternehmenssitz in Deutschland hat.
Auf den ersten Blick kann das durchaus verwundern. Warum betreibt jemand eine Escort Agentur für den deutschen Markt, verlegt den Firmensitz aber ins Ausland? Geht es um Steuern? Um weniger Bürokratie? Um das Prostituiertenschutzgesetz? Um die immer wieder aufflammende politische Diskussion über ein mögliches Sexkaufverbot beziehungsweise das sogenannte „Nordische Modell“? Oder steckt hinter jeder ausländischen Firmenadresse direkt eine dubiose Geschichte?
Die ehrliche Antwort lautet: Von außen können wir das schlicht nicht wissen.
Unternehmen können aus steuerlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder ganz persönlichen Gründen ihren Sitz im Ausland haben. Ein ausländischer Firmensitz allein sagt deshalb zunächst einmal wenig darüber aus, ob eine Escort Agentur seriös oder unseriös arbeitet. Für dich als Escort Lady ist ohnehin eine andere Frage wesentlich wichtiger:
Was bedeutet es für mich als Escort Dame, wenn ich in Deutschland arbeite, aber mit einer Escort Agentur aus dem Ausland zusammenarbeite?
Und hier gibt es tatsächlich einige Punkte, die du kennen solltest.
Der Sitz deiner Agentur ändert nichts an deinen eigenen Pflichten in Deutschland
Einer der wichtigsten Punkte zuerst: Wenn du in Deutschland als Escort Lady sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbietest, gelten für deine eigene Tätigkeit die entsprechenden deutschen Vorschriften. Nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz besteht grundsätzlich eine persönliche Anmeldepflicht vor Aufnahme der Tätigkeit als Escort Dame. Das gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Eine Zusammenarbeit mit einer Agentur aus Malta, Zypern, der Schweiz oder einem anderen Land hebt diese Verpflichtung nicht auf.
Der Gedanke „Meine Agentur sitzt nicht in Deutschland, also brauche ich mich in Deutschland nicht als Sexarbeiterin anzumelden“ ist daher falsch. Entscheidend ist deine eigene Tätigkeit.
Wenn du in Deutschland als Escort Lady arbeitest, musst du dich selbst darum kümmern, dass du die für dich geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Das ist übrigens ein wichtiger Unterschied zwischen einer seriösen Zusammenarbeit und dem blinden Vertrauen darauf, dass „die Agentur das schon regelt“. Eine Escort Agentur kann dich informieren. Deine eigenen steuerlichen und gesetzlichen Pflichten verschwinden dadurch aber nicht.
Muss eine Escort Agentur aus dem Ausland das deutsche Prostituiertenschutzgesetz beachten?
Hier wird es komplizierter. Nach dem deutschen Prostituiertenschutzgesetz zählt auch die gewerbsmäßige Vermittlung anderer Personen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen als sogenanntes Prostitutionsgewerbe. Das Gesetz bezeichnet dies ausdrücklich als „Prostitutionsvermittlung“.
Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbe, also zum Beispiel einer Escort Agentur, sieht § 12 ProstSchG grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis vor.
Deshalb wäre die pauschale Aussage „Eine Escort Agentur mit Sitz im Ausland muss das deutsche Prostituiertenschutzgesetz nicht beachten“ zu einfach.
Ein ausländischer Unternehmenssitz bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche deutschen Vorschriften bedeutungslos werden, sobald das Unternehmen Leistungen auf dem deutschen Markt anbietet.
Bei grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen kann die rechtliche Beurteilung allerdings deutlich komplizierter werden. Unter anderem kann relevant sein, von wo aus das Unternehmen tatsächlich geführt wird, wo Leistungen erbracht werden, wie die Vermittlung organisiert ist und ob beziehungsweise welche geschäftliche Präsenz in Deutschland besteht.
Genau deshalb sollte man aus einer ausländischen Adresse im Impressum weder automatisch schließen: „Diese Agentur umgeht deutsches Recht.“ Noch: „Deutsches Recht betrifft diese Agentur überhaupt nicht.“
Beides kann zu pauschal sein.
Ein ausländischer Firmensitz ist kein automatisches Warnsignal
Natürlich kann man sich fragen, warum eine Agentur ihren Sitz nicht in Deutschland hat. Aber genauso wenig wie eine deutsche Geschäftsadresse automatisch für Seriosität steht, ist eine ausländische Adresse automatisch ein Zeichen für unseriöse Geschäfte. Viel interessanter sind aus Sicht einer Escort Lady konkrete Fragen:
- Gibt es einen nachvollziehbaren Vertrag?
- Ist klar, wer mein Vertragspartner ist?
- Erhalte ich ordnungsgemäße Rechnungen?
- Ist die Vergütung beziehungsweise Provision transparent?
- Kann ich frei entscheiden, welche Kunden ich treffe?
- Kann ich Anfragen ablehnen?
- Entscheide ausschließlich ich gemeinsam mit meinem Kunden, welche sexuellen Dienstleistungen stattfinden?
- Werden meine Grenzen respektiert?
- Wie werden meine Daten und Fotos behandelt?
- Und bekomme ich vernünftige Antworten, wenn ich organisatorische Fragen zur Zusammenarbeit stelle?
Diese Punkte sagen über die Qualität einer Zusammenarbeit wesentlich mehr aus als das Land, das im Impressum steht.
Ein wichtiges steuerliches Thema: Reverse Charge
Spätestens bei der ersten Rechnung kann die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Agentur steuerlich interessant werden.
Dann fällt häufig der Begriff:
Reverse Charge.
Und nein, damit ist keine neue Kreditkartenfunktion gemeint.
Normalerweise funktioniert Umsatzsteuer vereinfacht folgendermaßen:
Ein Unternehmen erbringt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, stellt dem Kunden beispielsweise 100 Euro plus 19 Euro Umsatzsteuer in Rechnung und führt die 19 Euro anschließend an das Finanzamt ab.
Beim Reverse-Charge-Verfahren wird dieses Prinzip umgedreht. Daher auch der Name: Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet nicht derjenige die Umsatzsteuer, der die Leistung erbracht hat, sondern der Unternehmer, der die Leistung erhalten hat. Das ist besonders bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Unternehmen relevant.
Ein vereinfachtes Beispiel
Nehmen wir an, du bist als selbständige Escort Lady in Deutschland Unternehmerin. Eine im Ausland ansässige Escort Agentur vermittelt dir Kunden und berechnet dir dafür eine Vermittlungsprovision von 500 Euro.
Unterstellen wir für unser Beispiel, dass auf diese konkrete Leistung tatsächlich das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet. Dann kann die ausländische Agentur dir beispielsweise 500 Euro ohne deutsche Umsatzsteuer berechnen und auf der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.
Das bedeutet aber nicht, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst! Stattdessen kann es bedeuten, dass du dich um die deutsche Umsatzsteuer kümmern musst
Bei 19 Prozent wären das in unserem vereinfachten Beispiel:
500 Euro × 19 % = 95 Euro Umsatzsteuer.
Diese 95 Euro können von dir als Leistungsempfängerin geschuldet werden.
Bist du vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt und wurde die Leistung für dein Unternehmen bezogen, kann gleichzeitig grundsätzlich ein entsprechender Vorsteuerabzug möglich sein.
Wirtschaftlich kann sich das dadurch im Ergebnis ausgleichen. Aber steuerlich muss der Vorgang trotzdem korrekt erfasst werden.
Vorsicht: Reverse Charge gilt nicht automatisch bei jeder ausländischen Agentur
Genau an dieser Stelle sollte man aufpassen. Nur weil auf einer Rechnung eine Adresse außerhalb Deutschlands steht, bedeutet das nicht automatisch: Reverse Charge!
Unter anderem können relevant sein:
- In welchem Land sitzt die Agentur?
- Handelt es sich um ein EU-Land oder ein Drittland?
- Ist die Agentur tatsächlich im Ausland ansässig?
- Bist du Unternehmerin und beziehst du die Leistung für dein Unternehmen?
- Welche konkrete Leistung wird erbracht?
- Wo liegt umsatzsteuerrechtlich der Ort dieser Leistung?
- Hat die Agentur möglicherweise eine relevante Betriebsstätte in Deutschland?
Deshalb solltest du nicht einfach selbst „Reverse Charge“ auf irgendwelche Rechnungen schreiben oder eine Rechnung ungeprüft verbuchen, nur weil die Agentur ihren Sitz im Ausland hat.
Besonders wichtig für Kleinunternehmerinnen
Auch wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, sollte das Thema Reverse Charge nicht ignorieren. „Ich bin Kleinunternehmerin und habe mit Umsatzsteuer nichts zu tun“ ist als allgemeiner Satz gefährlich. Die Kleinunternehmerregelung bedeutet nicht automatisch, dass eine Steuerschuld nach § 13b UStG ausgeschlossen ist.
Gerade wenn du Leistungen von ausländischen Unternehmen beziehst, solltest du deshalb vor Beginn der Zusammenarbeit klären, wie diese Leistungen umsatzsteuerlich behandelt werden und welche Erklärungs- oder Zahlungspflichten daraus für dich entstehen.
EU-Ausland: Umsatzsteuer-ID kann wichtig werden
Bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union kann außerdem deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer relevant sein. Wenn du beispielsweise mit einer Escort Agentur in einem anderen EU-Mitgliedstaat zusammenarbeitest, solltest du deshalb nicht erst nach der dritten Rechnung überlegen, ob du überhaupt eine USt-IdNr. benötigst. Klär das idealerweise vorher mit deinem Steuerberater. Denn gerade bei grenzüberschreitenden Leistungen können kleine formale Fehler später unnötig viel Arbeit verursachen.
Wer stellt eigentlich wem eine Rechnung?
Auch diese Frage sollte vor Beginn der Zusammenarbeit geklärt sein. Es macht steuerlich und organisatorisch einen Unterschied, ob beispielsweise die Escort Agentur der Escort Lady eine Vermittlungsprovision berechnet oder ob die Escort Lady gegenüber der Agentur eine Leistung abrechnet.
Auch Modelle, bei denen die Agentur Zahlungen vom Kunden vereinnahmt und anschließend Beträge an die Escort Lady weiterleitet, müssen sauber eingeordnet werden. Nur weil am Ende „1500 Euro für ein Date“ im Raum stehen, bedeutet das nicht, dass steuerlich automatisch immer derselbe Leistungsaustausch vorliegt.
Deshalb solltest du verstehen:
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Wer ist Vertragspartner des Kunden?
- Wer erhält welches Geld?
- Wer stellt wem welche Rechnung?
Das klingt weniger sexy als das Fotoshooting für dein Profil – kann dir aber später wesentlich größere Kopfschmerzen ersparen.
Was sollte ich vor einer Zusammenarbeit mit einer ausländischen Escort Agentur prüfen?
Der ausländische Sitz ist zuallererst nicht das entscheidende Kriterium. Vielmehr sollte man sich folgende Fragen stellen:
1. Gibt es ein vollständiges Impressum und ein tatsächlich identifizierbares Unternehmen?
2. Weiß ich genau, mit welchem Unternehmen ich einen Vertrag eingehe?
3. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit?
4. Sind Provisionen und sonstige Kosten transparent?
5. Bekomme ich ordnungsgemäße Rechnungen beziehungsweise Abrechnungen?
6. Ist geklärt, wie die Umsatzsteuer behandelt wird?
7. Werden Datenschutz, Bilder und persönliche Informationen professionell behandelt?
8. Weiß ich, welche gesetzlichen und steuerlichen Pflichten ich selbst in Deutschland erfüllen muss?
Wenn eine Agentur bei solchen Fragen genervt reagiert oder dir erzählt, du müsstest dich um „den ganzen Steuer- und Behördenkram“ nicht kümmern, weil die Agentur im Ausland sitzt, würde ich hellhörig werden.
Und was ist mit einem möglichen Sexkaufverbot in Deutschland?
Auch die politische Diskussion über das sogenannte Nordische oder Schwedische Modell könnte theoretisch für Unternehmer ein Grund sein, sich Gedanken über ihre langfristige Unternehmensstruktur zu machen. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass eine heute im Ausland ansässige Escort Agentur genau deshalb ihren Sitz dort gewählt hat. Das wäre reine Spekulation.
Ein Unternehmenssitz kann aus sehr unterschiedlichen Gründen gewählt werden: steuerliche Rahmenbedingungen, persönliche Lebensplanung der Betreiber, internationale Tätigkeit, Investoren, Verwaltungsaufwand oder eine Unternehmensstruktur, die schon lange besteht. Deshalb sollte man vorsichtig damit sein, einer Agentur allein anhand ihrer Adresse bestimmte Motive zu unterstellen.
Ausland bedeutet weder automatisch seriös noch unseriös
Am Ende ist eine Adresse nur eine Adresse. Eine Escort Agentur mit deutschem Firmensitz kann unseriös arbeiten. Eine Escort Agentur mit ausländischem Firmensitz kann professionell, transparent und gesetzeskonform arbeiten. Und natürlich funktioniert es auch andersherum.
Als Escort Lady solltest du deshalb weniger darüber spekulieren, warum die Agentur ihren Sitz im Ausland hat, sondern verstehen, welche Folgen die Zusammenarbeit für dich hat.
Denn zwei Dinge solltest du keinesfalls an deine Agentur delegieren:
deine gesetzlichen Pflichten und deine steuerlichen Pflichten.
Wenn du in Deutschland als Escort Lady arbeitest, solltest du wissen, welche Anmeldung für deine Tätigkeit erforderlich ist. Und wenn du als deutsche Unternehmerin Leistungen von einer ausländischen Agentur beziehst, solltest du wissen, ob für diese Leistungen beispielsweise das Reverse-Charge-Verfahren relevant ist.
Eine seriöse Agentur sollte dir transparent erklären können, wie ihre Abrechnung funktioniert. Die steuerliche Beurteilung deiner eigenen Situation gehört anschließend jedoch in die Hände deines Steuerberaters.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können Sitz, Betriebsstätte, Vertragsgestaltung, Unternehmereigenschaft und Art der erbrachten Leistung die steuerliche und rechtliche Beurteilung verändern.
